Mikro-Export ist die Bezeichnung für eine Lieferung nach Ausland von 300 kg und mit einem Grenzwert von 15.000 € ETGB (elektronische Handelszollerklärung). (Die vorgenommene Änderung der Zollmitteilung vom 20.07.2011 nach § 5 Art. 3)
● Zollamt (Zollerklärung) und Sie werden somit keine Lagerkosten bezahlen
● da eine Vollmacht nicht benötigt wird, fällt auch dadurch keine Notar-Kosten an
● da keine Unterlagen auszustellen ist, wird Zeit gespart
● die Lieferung wird schnell dem Empfänger zugestellt
● für Ihre Sendungen können Sie Rückerstattung der MwST anfordern
● Mikro-Export-Vorgänge unterliegen nicht der allgemeinen Regelungen bzgl. Einführung d. Exportbetrag in die Türkei (Bekanntgabe der TCMB vom 6.11.2018 § 22)